Sitzung: 13.03.2014 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/STR/461
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m.
§ 47 Kommunalverfassung M-V besteht für
die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die
Haushaltssatzung 2014 enthält im
Ergebnis- und den Finanzhaushalt folgende Festsetzungen:
1. Der
Ergebnishaushalt (einschließlich geplanter Abschreibungen) umfasst ordentliche
und außerordentliche Erträge in Höhe von 1.217.900,00 € sowie ordentliche und
außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.652.100,00 € und ist um 434.200,00 €
in den Aufwendungen höher als in den Erträgen und somit nicht ausgeglichen.
2. Der
Finanzhaushalt, der den gesamten Geldfluss der Gemeinde widerspiegelt, umfasst
Einzahlungen in
Höhe von 1.208.700,00
€ und Auszahlungen in Höhe von 1.556.700,00 € und ist um 348.00,00 € in den
Auszahlungen höher als in den Einzahlungen.
Jahresbezogen
betrachtet ist der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen. Unter der
Berücksichtigung der positiven Liquiditätsvorträge aus Haushaltsvorjahren
verbleibt ein Überschuss von 226.443,77 €. Insoweit ist der Haushaltsausgleich
im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2014 insgesamt gegeben.
Für Investitionen
sind Auszahlungen in Höhe von 270.400,00 € und Einzahlungen aus Zuweisungen
in Höhe von 145.600,00
€ vorgesehen.
Die
Haushaltssatzung 2014 ist genehmigungsfrei.
Der Hauptausschuss
der Gemeinde Stralendorf hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 beraten
und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt
die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)