Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.

 

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist zu entscheiden, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung.

 

Der Höchstsatz betrug bisher:                                                    Neuer Höchstsatz:

 

Ortswehrführer/-in                      102,26 €                                    140,00 €

Stellvertreter/-in                           51,13 €                                     70,00

 

Bisher wurde eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,90 € an den Ortswehrführer/-in und 20,45 € an die Stellvertreter gezahlt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt (rückwirkend ab dem 01.01.2014), eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Wehrführung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Ortswehrführer/-in                                  118,00 €

Stellv. Ortswehrführer/- in                         59,00 €

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Aufwandsentschädigung der Wehrführung und weiteren Funktionen in der FFw Warsow, wird ein Gesamtbetrag von 4.000,00 Euro im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt: 8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)