Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen in Verbindung mit der Europawahl statt.

Bei der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist die Durchführung einer Stichwahl möglich. Für die Festlegung eines Termins für die Stichwahl wurde das Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert. Bisher galt die Festlegung auf das Datum 2 Wochen nach der Wahl. Das würde in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fallen.

Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss um bis zu 2 Wochen verschieben. Um im Amtsbereich einen einheitlichen Termin festzulegen wird als Tag für die Stichwahl der 15.06.2014 vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den 15.06.2014 für die Durchführung einer möglichen Stichwahl.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt: 8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)