Sitzung: 18.02.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 2014/WIT/400
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2013 den
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12
„Biogasanlage Hof Wandrum“ gefasst.
Der Geltungsbereich liegt zwischen der Hof
Wandrumer Straße und der Gärtnereistraße. Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Wandrum, Flur 1 eine Teilfläche aus dem Flurstück 126/2 mit einer
Größe von ca. 1,81 ha.
Mit dem Vorentwurf sollen frühzeitig die Belange
der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Angaben zur
Umweltprüfung abgefordert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit werden die Bürger über die Planungsabsichten informiert.
Beschlussvorschlag:
1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 einschließlich Begründung und Umweltbericht wird für die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
4
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-