Sitzung: 17.02.2014 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/AMT/184
Sach- und Rechtslage:
Zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 ist ein
Wahlausschuss zu bilden.
Vorsitzende des Wahlausschusses ist die
Wahlleiterin.
Im Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V wurde im §
10 festgelegt, dass
die Anzahl der weiteren Mitglieder vier bis acht
beträgt. Darüber entscheidet
der Amtsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt, dass der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 aus 5
Mitgliedern besteht.
Finanzielle Auswirkungen
Aufwandsentschädigungen gemäß Landes- und
Kommunalwahlordnung M-V, § 14
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-