Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 ist ein Wahlausschuss zu bilden.

Vorsitzende des Wahlausschusses ist die Wahlleiterin.

Im Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V wurde im § 10 festgelegt, dass

die Anzahl der weiteren Mitglieder vier bis acht beträgt. Darüber entscheidet

der Amtsausschuss.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, dass der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 aus 5 Mitgliedern besteht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Aufwandsentschädigungen gemäß Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, § 14

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                          11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -