Sitzung: 13.06.2002 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Kreisstraßenmeisterei
Ludwigslust hat der Gemeinde Warsow für Pflasterarbeiten vor dem
Dorfgemeinschaftshaus in Kothendorf Granitpflaster im Wert von 2.417,00 € zur
Verfügung gestellt.
Diese Kosten stellen eine
überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 51 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet ist. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 1.63000.51000.
Im Haushaltsansatz stehen
1000,00 Euro für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen zur
Verfügung.
Die Deckung erfolgt vorläufig
aus Mittel der Allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe für
die Bereitstellung von Granitpflaster in Höhe von
2.417,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0