Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust hat der Gemeinde Warsow für Pflasterarbeiten vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Kothendorf Granitpflaster im Wert von 2.417,00 € zur Verfügung gestellt.

Diese Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 51 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 1.63000.51000.

Im Haushaltsansatz stehen 1000,00 Euro für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen zur

Verfügung.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus  Mittel der Allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe für die Bereitstellung von Granitpflaster in Höhe von

2.417,00 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0