Sitzung: 28.01.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2014/HOL/397
Sach- und Rechtslage:
Auf Antrag des Landkreises Ludwigslust-Parchim
wurde mit der Gemeinde Holthusen eine neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung
mit Wirkung ab dem 01.01.2014 verhandelt.
In der
neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung wurden folgende
Gesamtplatzkosten festgesetzt:
Alt Neu
Kinderkrippe 749,12
€ 753,09
€
Kindergarten 481,36
€ 469,66
€
Hort 326,63
€ 306,89
€
Für die Inanspruchnahme eines Teilzeitplatzes (6
h bis Kindergarten; 3 h Hort) werden 60 % und für einen Halbtagsplatz (4 h bis
Kindergarten) 50 % der Gesamtplatzkosten berücksichtigt.
Die Gebühren und die Satzung sind entsprechend
anzupassen. Nach Abzug der jeweils gültigen Landes- und Landkreismittel von den
Gesamtplatzkosten verbleiben 50 % der Kosten als Elternbeitrag.
Im Zuge der Umstellung des Zahlungsverkehrs im
SEPA- Lastschriftverfahren wurde der Einzugstermin für den
SEPA-Lastschrifteinzug auf den 20. eines Monats festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt die neu festgelegten Elternbeiträge und die Satzung
entsprechend der Sachdarstellung und der Anlage.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend der Satzung und Haushaltsplanung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -