Sitzung: 28.01.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2014/HOL/394
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der
Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in
öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit
dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister/-in oder den
Hauptausschuss übertragen wurde.
Für die Jugendfeuerwehr erhielt die
Gemeinde Holthusen eine Spende in Höhe von 1.041,28 Euro von der Fa. EHR
Malerbetrieb GmbH.
(Die Spende wurde am 19.12.2013
eingezahlt.)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Annahme der Spende in
Höhe von 1.041,28 Euro durch den in der Sach- und Rechtslage angeführten
Spender.
Finanzielle Auswirkungen
Einnahme auf dem Produktkonto 03 126 41451
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -