Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister/-in oder den Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Für die Jugendfeuerwehr erhielt die Gemeinde Holthusen eine Spende in Höhe von 1.041,28 Euro von der Fa. EHR Malerbetrieb GmbH.

 

(Die Spende wurde am 19.12.2013 eingezahlt.)

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 1.041,28 Euro durch den in der Sach- und Rechtslage angeführten Spender.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Einnahme auf dem Produktkonto 03 126 41451

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -