Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 i.V.m. § 47  Kommunalverfassung M-V besteht für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die Haushaltssatzung 2014  enthält im Ergebnis- und den Finanzhaushalt folgende Festsetzungen:

1. Der Ergebnishaushalt (einschließlich geplanter Abschreibungen) umfasst ordentliche und außerordentliche

Erträge in Höhe von 2.920.000 € sowie ordentliche und außerordentliche Aufwendungen in Höhe

von 2.915.200  € und ist um 4.800€ in den Erträgen höher als in den Aufwendungen und somit ausgeglichen.

2. Der Finanzhaushalt, der den gesamten Geldfluss der Gemeinde widerspiegelt, umfasst Einzahlungen in

Höhe von 2.858.200 € und Auszahlungen in Höhe von 2.661.300 € und ist um 196.900€ in den Einzahlungen höher als in den Auszahlungen. Die planmäßigen Tilgungen betragen 121.300€. Somit kann die Auszahlung der Tilgung  bereits ohne Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren (1.539.447,45€) gedeckt werden.  

 

Für Investitionen sind Auszahlungen in Höhe von 877.000  € und Einzahlungen aus Zuweisungen

in Höhe von 181.700 € vorgesehen.

 

Die Haushaltssatzung 2014 ist genehmigungsfrei.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -