Sitzung: 20.01.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2014/WIT/396
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V besteht für die
Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die
Haushaltssatzung 2014 enthält im
Ergebnis- und den Finanzhaushalt folgende Festsetzungen:
1. Der Ergebnishaushalt (einschließlich
geplanter Abschreibungen) umfasst ordentliche und außerordentliche
Erträge in Höhe von 2.920.000
€ sowie ordentliche und außerordentliche Aufwendungen in Höhe
von 2.915.200 € und ist um 4.800€ in den Erträgen höher als
in den Aufwendungen und somit ausgeglichen.
2. Der Finanzhaushalt, der
den gesamten Geldfluss der Gemeinde widerspiegelt, umfasst Einzahlungen in
Höhe von 2.858.200 € und
Auszahlungen in Höhe von 2.661.300 € und ist um 196.900€ in den Einzahlungen
höher als in den Auszahlungen. Die planmäßigen Tilgungen betragen 121.300€.
Somit kann die Auszahlung der Tilgung
bereits ohne Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus
Haushaltsvorjahren (1.539.447,45€) gedeckt werden.
Für Investitionen sind
Auszahlungen in Höhe von 877.000 € und
Einzahlungen aus Zuweisungen
in Höhe von 181.700 €
vorgesehen.
Die Haushaltssatzung 2014
ist genehmigungsfrei.
Der Hauptausschuss der
Gemeinde Wittenförden hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 beraten und
empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit ihren
Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-