Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pampow wurde am 21.09.2000 von der Gemeindevertretung beschlossen. Mit Schreiben vom 22.11.2000 nahm die untere Rechtsaufsicht die Satzung als angezeigt zur Kenntnis.

Am 22.12.2000 wurde die Satzung ausgehängt und am 29.01.2001 abgenommen. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte am 29.01.2001. Somit ist eine nicht ausgefertigte Satzung bekanntgemacht worden. Dieser formelle Fehler wird durch die rückwirkende Inkraftsetzung der Hauptsatzung geheilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hauptsatzung.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht auszufertigen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0