Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Hauptsatzung der Gemeinde
Pampow wurde am 21.09.2000 von der Gemeindevertretung beschlossen. Mit
Schreiben vom 22.11.2000 nahm die untere Rechtsaufsicht die Satzung als
angezeigt zur Kenntnis.
Am 22.12.2000 wurde die Satzung
ausgehängt und am 29.01.2001 abgenommen. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte
am 29.01.2001. Somit ist eine nicht ausgefertigte Satzung bekanntgemacht
worden. Dieser formelle Fehler wird durch die rückwirkende Inkraftsetzung der
Hauptsatzung geheilt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende
Hauptsatzung.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung nach
Anzeige bei der Rechtsaufsicht auszufertigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0