Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 17.04.2002 faßte die Gemeindevertretung den Abwägungsbeschluß (Nr. 2002/PAM/ 210 ) und den Satzungsbeschluß ( Nr.  2002/ PAM/211 ).

Mit Schreiben vom  07.05.2002  wurde vom Ministerium für Arbeit und Bau der Eingang

der Unterlagen zum Anzeigeverfahren bestätigt.

Bei der Prüfung wurde eine Verletzung von Rechtsvorschriften festgestellt und am 16.05.2002 mitgeteilt. Es handelt sich hierbei um 2 Maßgaben die einen Beitritt bedingen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Gemeindevertretung tritt den Maßgaben

 

1.       Für den in der Planzeichnung als Sondergebiet festgesetzten Turnierplatz SO2 ist

diese Festsetzung zu entfernen, da es sich hierbei nicht um ein Gebiet im Sinne

der Baunutzungsverordnung handelt.

 

2.       Die Begründung ist in Punkt 4.4  - Verkehrserschließung und ruhender Verkehr

wie folgt zu ergänzen :

Für die erforderliche Erweiterung der Zufahrt von der K 62 in das Plangebiet, die

außerhalb des Plangeltungsbereiches liegt, liegt das Einvernehmen der Grundstücks-

besitzer vor, diese Flächen an die Gemeinde abzutreten (Grundstückstausch,

Eintragung ins Grundbuch), so das die Gemeinde über diese Flächen verfügen und

überplanen kann.

 

 

bei.

 

 

2. Der Satzungsbeschluß Nr.  2002/PAM/211 vom 17.04.2002 wird aufgehoben .

3..Die Satzung wird unter Beachtung der Maßgaben beschlossen und die Begründung gebilligt.

4. Die Satzung ist in Kraft zu setzen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0