Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 17.04.2002 faßte die
Gemeindevertretung den Abwägungsbeschluß (Nr. 2002/PAM/ 210 ) und den
Satzungsbeschluß ( Nr. 2002/ PAM/211 ).
Mit Schreiben vom 07.05.2002
wurde vom Ministerium für Arbeit und Bau der Eingang
der Unterlagen zum
Anzeigeverfahren bestätigt.
Bei der Prüfung wurde eine
Verletzung von Rechtsvorschriften festgestellt und am 16.05.2002 mitgeteilt. Es
handelt sich hierbei um 2 Maßgaben die einen Beitritt bedingen.
Beschlussvorschlag:
1.Die Gemeindevertretung tritt den Maßgaben
1.
Für den in der Planzeichnung als Sondergebiet festgesetzten Turnierplatz
SO2 ist
diese Festsetzung zu entfernen,
da es sich hierbei nicht um ein Gebiet im Sinne
der Baunutzungsverordnung
handelt.
2.
Die Begründung ist in Punkt 4.4 -
Verkehrserschließung und ruhender Verkehr
wie folgt zu ergänzen :
Für die erforderliche
Erweiterung der Zufahrt von der K 62 in das Plangebiet, die
außerhalb des
Plangeltungsbereiches liegt, liegt das Einvernehmen der Grundstücks-
besitzer vor, diese Flächen an
die Gemeinde abzutreten (Grundstückstausch,
Eintragung ins Grundbuch), so
das die Gemeinde über diese Flächen verfügen und
überplanen kann.
bei.
2. Der Satzungsbeschluß Nr. 2002/PAM/211 vom 17.04.2002 wird aufgehoben .
3..Die Satzung wird unter Beachtung der Maßgaben
beschlossen und die Begründung gebilligt.
4. Die Satzung ist in Kraft zu setzen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0