Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der jährliche Haushalt der Gemeinde Pampow ist stetigen Änderungen und nicht vorhersehbaren Widrigkeiten unterworfen . Mit Schreiben vom  24.02.2000, eingegangen am 01.03.2000 ist von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) des Landkreises Ludwigslust die Genehmigung zur Aufnahme des Schulkredites versagt worden.

Hiergegen legte der Bürgermeister der Gemeinde Pampow am 02.03.2000 formel Widerspruch ein und begründete diesen ausreichend. Die ansonsten genehmigungsfreie Haushaltssatzung ist öffentlich mit Hinweis auf die Versagung ausgehängt worden .

Desweiteren kam von der RAB der Hinweis, die Auswirkungen der Genehmigungsversagung in einem zu erstellenden Nachtragshaushalt zu berücksichtigen .

Dieses ist in der vorliegenden  1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen geschehen .

Die 1. Nachtragssatzung ist aufgrund der Kreditaufnahme von 300.000,00 DM für den Grundschulersatzbau genehmigungsbedürftig durch die RAB .

 

Beschluß:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2000 mit ihren Anlagen .

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13        

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                                    0