Sitzung: 22.03.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja
Vorlage: 2000/PAM/022
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
jährliche Haushalt der Gemeinde Pampow ist stetigen Änderungen und nicht
vorhersehbaren Widrigkeiten unterworfen . Mit Schreiben vom 24.02.2000, eingegangen am 01.03.2000 ist von
Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) des Landkreises Ludwigslust die
Genehmigung zur Aufnahme des Schulkredites versagt worden.
Hiergegen
legte der Bürgermeister der Gemeinde Pampow am 02.03.2000 formel Widerspruch
ein und begründete diesen ausreichend. Die ansonsten genehmigungsfreie
Haushaltssatzung ist öffentlich mit Hinweis auf die Versagung ausgehängt worden
.
Desweiteren
kam von der RAB der Hinweis, die Auswirkungen der Genehmigungsversagung in
einem zu erstellenden Nachtragshaushalt zu berücksichtigen .
Dieses
ist in der vorliegenden 1.
Nachtragssatzung mit ihren Anlagen geschehen .
Die 1.
Nachtragssatzung ist aufgrund der Kreditaufnahme von 300.000,00 DM für den
Grundschulersatzbau genehmigungsbedürftig durch die RAB .
Beschluß:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2000 mit ihren
Anlagen .
Der
Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes
Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten
Umschuldungskredit zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0