Sitzung: 18.12.2013 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2013/DÜM/325
9Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)
hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgende Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich
bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 05.06.2013. Die Bürgermeisterin
unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot
nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt
auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der
Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll
mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Dümmer beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die
Jahresrechnung 2011, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2011 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Rieß.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-