Beschluss: geändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

 

Sachlage:          Der Tschernobyl-Kinderhilfe Pampow e.V. ist aufgelöst.                 Anlage 1

 

Das Vermögen betrug nach der Vereinsauflösung 9088,96 €,

wovon 22,76 € an den Notar Siegfried Ernst Karsten und

441,03 € an Grabowski & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH gezahlt wurden.

 

Rechtslage:       Gemäß § 2 (5) der Satzung des o.g. Vereins fällt das

Vermögen bei Vereinsauflösung an die Gemeinde Pampow,

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige

Zwecke zu verwenden hat.                                                          Anlage 2

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Betrag in Höhe von 8.625,17 € wird wie folgt verwendet.

Den Betrag von 2.370,86 EUR erhält der  MSV  Pampow

Den Betrag von 6.254,31 EUR erhält eine caritative Einrichtung, welche durch den Tschernobyl-Unfall geschädigten Kinder unterstützt.

 

            Verein Tschernobyl

            Frau Ursula Timm

            Adolf Schweizer Straße 23

18147 Rostock

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                            Herr Hartwig Schulz

                                                            Herr DR. Dahlmeier

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0