Sach- und Rechtslage:
Sachlage: Der Tschernobyl-Kinderhilfe Pampow
e.V. ist aufgelöst. Anlage
1
Das Vermögen betrug
nach der Vereinsauflösung 9088,96 €,
wovon 22,76 € an
den Notar Siegfried Ernst Karsten und
441,03 € an Grabowski &
Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH gezahlt wurden.
Rechtslage: Gemäß § 2 (5) der Satzung des o.g.
Vereins fällt das
Vermögen bei Vereinsauflösung
an die Gemeinde Pampow,
die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat. Anlage
2
Beschlussvorschlag:
Der Betrag in Höhe von 8.625,17
€ wird wie folgt verwendet.
Den Betrag von 2.370,86 EUR
erhält der MSV Pampow
Den Betrag von 6.254,31 EUR
erhält eine caritative Einrichtung, welche durch den Tschernobyl-Unfall
geschädigten Kinder unterstützt.
Verein Tschernobyl
Frau Ursula Timm
Adolf Schweizer Straße 23
18147 Rostock
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Herr
DR. Dahlmeier
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0