Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sach- und Rechtslage:

Der Kreistag des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat auf seiner Sitzung am 14.03.2013 den Haushaltsplan dieses Jahres beschlossen. Darin wurde u.a. die flächendeckende Entgelterhebung des Landkreises für Winterdienstleistungen seiner Straßenmeistereien zugunsten der Gemeinden auf den Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen beschlossen.

 

Entsprechend § 50 i.V.m. §§ 11 und 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes für alle innerhalb der Ortsdurchfahrt gelegenen Straßen, einschließlich der Kreisstraßen. Bisher wurden die Kosten für Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt nicht in Rechnung gestellt.

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bietet nunmehr den Gemeinden, beginnend mit der Winterperiode 2013/14, die entgeltpflichtige Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten an (Vereinbarung siehe Anlage).

 

Der Kostenersatz der Abrechnung wird mit 4,15 Euro pro Kilometer OD-Länge bei Durchführung des Streudienstes für beide Fahrspuren berechnet.

 

Die Vereinbarung gilt vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.

 

Die Rücksendung der Vereinbarung hat bis spätestens 01.07.2013 zu erfolgen. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Vereinbarung bereits mit Datum vom 18.06.2013 von der Bürgermeisterin unterzeichnet. Für Gemeinden, die keine Vereinbarung mit dem Landkreis abschließen, können ab der Winterdienstperiode 2013/14 keine Winterdienstleistungen mehr durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Berechnung von Entgelten für die Durchführung von Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Gemeinde Dümmer.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel werden im Haushalt berücksichtigt.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -