Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sach- und Rechtslage:

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu kalkulieren und die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu ändern.

 

Vorliegend wurde von Seiten des Amtes eine neue Kalkulation für die Gebührenerhebung im Bereich der bevorteilten Schöpfwerksflächen unter Berücksichtigung des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes von 2013 durchgeführt.

 

Die Ursprungssatzung sieht unter § 3 Abs.2 vor, dass die Gebühr entsprechend dem Beitragsbescheid vom Vorjahr festgesetzt wird.

 

Die Gebühr mit dem Betrag 0,005860 €/m² ändert sich für das Jahr 2014 nicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gebührensatz von 0,005860 €/m² für die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes „Perlin“, für das Jahr 2014 nicht zu verändern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

lt. Satzung

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -