Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

Die Baufirma Tief- und Straßenbau Brüel GmbH hat Forderungen in Höhe von ca. 12.000,00 € gegenüber der Gemeinde in Bezug auf die Maßnahme K 62/ Geh- und Radweg Pampow – Holthusen. Nach mehrmaliger Prüfung der Forderung ist diese berechtigt. Es sind im Jahr 2000 nicht alle Forderungen aus der Maßnahme beglichen worden.

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 17.04.2002 wurde bei der Beschlußvorlage 2002/PAM/212 diese Problematik schon einmal besprochen und zurückgestellt. Es besteht jetzt eine neue Sachlage, da vom Landkreis Ludwigslust diesbezüglich keine Leistungen mehr zu erwarten sind.

Es besteht daher ein Fehlbetrag von 12.000,00 € und nicht bloß ein Betrag von

5.113,00 €.

 

Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle: 3.630.942- Gehwegbau aus d. KIP 2000 – Straßenbau.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus allgemeinen Rücklagen.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,00 €.

 

                        Beschlußvorlage wird zurückgestellt

 

 

            Sach – und Rechtlage  ausführlicher darstellen

            Gewährleistungseinbehalt prüfen

            Schreiben vom Amt an die Baufirma in Brühl