Sach- und Rechtslage:
Die Baufirma Tief- und
Straßenbau Brüel GmbH hat Forderungen in Höhe von ca. 12.000,00 € gegenüber der
Gemeinde in Bezug auf die Maßnahme K 62/ Geh- und Radweg Pampow – Holthusen.
Nach mehrmaliger Prüfung der Forderung ist diese berechtigt. Es sind im Jahr
2000 nicht alle Forderungen aus der Maßnahme beglichen worden.
Auf der
Gemeindevertretersitzung vom 17.04.2002 wurde bei der Beschlußvorlage
2002/PAM/212 diese Problematik schon einmal besprochen und zurückgestellt. Es
besteht jetzt eine neue Sachlage, da vom Landkreis Ludwigslust diesbezüglich
keine Leistungen mehr zu erwarten sind.
Es besteht daher ein Fehlbetrag
von 12.000,00 € und nicht bloß ein Betrag von
5.113,00 €.
Bei diesen Ausgaben handelt es
sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe
erfolgt aus der Haushaltsstelle: 3.630.942- Gehwegbau aus d. KIP 2000 –
Straßenbau.
Die Deckung erfolgt vorläufig
aus allgemeinen Rücklagen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 12.000,00 €.
Beschlußvorlage
wird zurückgestellt
Sach – und
Rechtlage ausführlicher darstellen
Gewährleistungseinbehalt
prüfen
Schreiben
vom Amt an die Baufirma in Brühl