Sitzung: 09.12.2013 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/SCH/137
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es
notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu kalkulieren und
die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu ändern.
Vorliegend wurden von Seiten des Amtes unter
Berücksichtigung der Veränderungen der vergangenen 3 Jahre die Gebührensätze
neu kalkuliert.
Der bisherige Gebührensatz in Höhe von 11,65
€/angef. ha erhöht sich auf 15,16
€/angef. ha.
Die Änderungssatzung und die Kalkulation für die
Gemeinde Schossin sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der
Anlage beigefügte „4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schossin
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude“.
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)