Sitzung: 27.11.2013 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 2013/PAM/776
Sach- und Rechtslage:
Die Finanz- und Ergebnishaushalte der Ämter und
Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante
Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund neuer investiver Maßnahmen
ist es gemäß § 48 KV M-V zwingend notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu
beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu
entnehmen.
Der Haushalt ist aufgrund der geplanten
Kreditaufnahme i.H.v. 361,0 TEUR genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Haushaltsplan
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)