Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Finanz- und Ergebnishaushalte der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund neuer investiver Maßnahmen ist es gemäß § 48 KV M-V zwingend notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Der Haushalt ist aufgrund der geplanten Kreditaufnahme i.H.v. 361,0 TEUR genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Haushaltsplan

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeister)