Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V beabsichtigt die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung. Die beiden derzeitigen Rechtsvorschriften aus den Jahren 2000 bzw. 2002 bedürfen einer inhaltlichen sowie redaktionellen Überarbeitung.

 

Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze (Wehrführung).

 

Der Höchstsatz beträgt derzeit:                                      Entwurf neuer Höchstsatz:

 

Gemeindewehrführer/-in 127,82 €                                    170,00 €

Stellvertreter/-in               63,91 €                                     85,00 €

 

In der Gemeinde Stralendorf wird derzeitig eine Aufwandsentschädigung von 127,00 € an den Gemeindewehrführer und 63,00 € an den Stellvertreter gezahlt.

 

Sollte der vorliegende Entwurf durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V nicht verordnet werden (voraussichtlich ab dem 01.01.2014), würde die bisher gezahlte Entschädigung weiterhin erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, bei Inkrafttreten der Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung, die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung bis zur vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und Rechtslage zu zahlen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben von 780,00 Euro / jährlich

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                             9

Ja-Stimmen:                                              9

Nein-Stimmen:                                           -

Stimmenenthaltungen:                               -

Ungültige Stimmen:                                   -