Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2013/STR/452
Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Inneres und Sport M-V beabsichtigt die Neufassung
der Feuerwehrentschädigungsverordnung. Die beiden derzeitigen
Rechtsvorschriften aus den Jahren 2000 bzw. 2002 bedürfen einer inhaltlichen
sowie redaktionellen Überarbeitung.
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an
weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt
werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang,
lediglich Höchstsätze (Wehrführung).
Der Höchstsatz
beträgt derzeit: Entwurf neuer Höchstsatz:
Gemeindewehrführer/-in 127,82 € 170,00 €
Stellvertreter/-in 63,91 €
85,00 €
In der Gemeinde Stralendorf wird derzeitig eine Aufwandsentschädigung
von 127,00 € an den Gemeindewehrführer und 63,00 € an den Stellvertreter
gezahlt.
Sollte der vorliegende Entwurf durch das Ministerium für Inneres und
Sport M-V nicht verordnet werden (voraussichtlich ab dem 01.01.2014), würde die
bisher gezahlte Entschädigung weiterhin erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, bei Inkrafttreten der Neufassung der
Feuerwehrentschädigungsverordnung, die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung
bis zur vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und Rechtslage zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehrausgaben von 780,00 Euro / jährlich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -