Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/ZÜL/123
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die
Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden
ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V; Bekanntgemacht
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 15 am 27. August
2013) besteht nunmehr für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von
höheren Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen (hier Gemeindevertreter
und Sachkundige Einwohner, Bürgermeister) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es
einer entsprechenden Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der
Hauptsatzung der Gemeinden.
Wesentliche Änderungen können sich aus der
Novellierung der Entschädigungsverordnung für den Bürgermeister, die Mitglieder
der Gemeindevertretung sowie den Sachkundigen Einwohner in folgenden Punkten
ergeben:
·
Anpassung
der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung auf bis zu 40 Euro
·
Anpassung
der Aufwendungen für den Bürgermeister auf bis zu 420 Euro
·
Anpassung
der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung der Sachkundigen Einwohner auf bis
zu 40 Euro
·
Änderung der
Möglichkeit funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen zu erhalten für den
ersten und zweiten stellvertretenden Bürgermeister (§ 8 Abs. 2 EntschVO M-V)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Zülow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Zülow.
Finanzielle Auswirkungen
An einem Beispiel wurde die Neuberechnung der Aufwandsentschädigung für
das Jahr 2012 durchgeführt. Die
Mehrkosten bei der neuen Entschädigungsverordnung für das Jahr 2012 belaufen
sich insgesamt auf 3.072,- Euro. Das ergibt sich folgendermaßen.
Für das Jahr 2012 wurde insgesamt ein Sitzungsgeld in Höhe von 360,- Euro (30,- Euro) gezahlt.
Durch die Neuberechnung des Sitzungsgeldes ergibt sich ein Betrag in Höhe von
480,- Euro (40,- Euro). Daraus ergeben sich Mehrkosten für das Sitzungsgeld in
Höhe von 120,- Euro.
Für das Jahr 2012 wurde an den Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von monatlich 300,- Euro (3600,- Euro jährlich) gezahlt. Laut § 8 Abs.
1 EntschVO M-V beträgt die neue Höhe der Aufwandsentschädigung monatlich 420,-
Euro (5040,- Euro jährlich). Die Mehrkosten für die Aufwandsentschädigung des
Bürgermeisters belaufen sich auf 1.440,- Euro.
Laut § 8 Abs. 2 EntschVO M-V kann dem 1. und 2. Bürgermeister als
funktionsbezogene Aufwandsentschädigung, monatlich 20 % bzw. 10 % der
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gezahlt werden. Der erste
stellvertretende Bürgermeister würde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
84,- Euro (20 %) und der zweite stellvertretende Bürgermeister würde eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 42,- Euro (10 %) erhalten. Das wären
Mehrkosten in Höhe von 1.512,- Euro.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)