Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgende Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 05.06.2013. Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2011, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                             7

Ja-Stimmen:                                              7

Nein-Stimmen:                                           -

Stimmenenthaltungen:                               -

Ungültige Stimmen:                                   -