Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sach- und Rechtslage:

 

Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde Stralendorf im Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Dies sollte zumindest dem Landesdurchschnitt entsprechen. (siehe Anlage 1) 

Um die Hebesätze rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden Inkraftsetzen zu können, ist es bei Änderungen zukünftig notwendig diese in einer gesonderten Hebesatzsatzung zu beschließen. (siehe Anlage 2)

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde Stralendorf.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Satzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                             9

Ja-Stimmen:                                              8

Nein-Stimmen:                                           -

Stimmenenthaltungen:                               1

Ungültige Stimmen:                                   -