Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2013/STR/451
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die
Gemeinde Stralendorf im Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde
des Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf
hingewiesen worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen
entsprechend anzupassen.
Dies sollte zumindest dem Landesdurchschnitt
entsprechen. (siehe Anlage 1)
Um die Hebesätze rechtzeitig mit den
Jahresanfangsbescheiden Inkraftsetzen zu können, ist es bei Änderungen
zukünftig notwendig diese in einer gesonderten Hebesatzsatzung zu beschließen.
(siehe Anlage 2)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde Stralendorf.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -