Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Gemeinde Zülow kann die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet nicht mehr gewährleisten. Aus diesem Grund wurde die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Zülow im Oktober 2012 bei der Leitstelle abgemeldet. Die Aufgabenübertragung soll mit Ablauf des 31.12.2013 durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Stralendorf übernommen werden.

 

Die bisherige Wehrführung ist somit aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlassung der bisherigen Wehrführung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 01.01.2014.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeister)