Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2013/STR/449
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist es
notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu kalkulieren und
die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu ändern.
Vorliegend wurde von Seiten des Amtes eine neue
Kalkulation für die Gebührenerhebung im Bereich der bevorteilten
Schöpfwerksflächen unter Berücksichtigung des Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes von 2013 durchgeführt.
Die Ursprungssatzung sieht unter § 3 Abs. 2 vor,
dass die Gebühr entsprechend dem Beitragsbescheid vom Vorjahr festgesetzt wird.
Die Gebühr ändert sich von 0,007648 €/m² auf
0,004909 €/m².
Die Änderungssatzung und die Kalkulation sind als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Stralendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge
und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ für den
Betrieb des Schöpfwerkes „Siebendörfermoor Görries“
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -