Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/ZÜL/120
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher
Bestimmungen ist es notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen
neu zu kalkulieren und die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend
zu ändern.
Vorliegend wurden von
Seiten des Amtes unter Berücksichtigung der Veränderungen der vergangenen 3
Jahre die Gebührensätze neu kalkuliert.
Der bisherige
Gebührensatz in Höhe von 11,85 €/angef. ha
erhöht sich auf 15,41 €/angef. ha.
Die Änderungssatzung
und die Kalkulation für die Gemeinde Zülow sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die in der Anlage beigefügte
„4. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Zülow
über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
Schweriner See / Obere Sude“.
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)