Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Von Seiten der Regionalen Raumordnungsbehörde wurde die Errichtung eines Windparks an den gemeinsamen Grenzen der Gemeinden Holthusen, Sülstorf, Alt Zachun und Bandenitz als vorteilhaft eingestuft.

Dazu gab es in den letzten Monaten vielfältige Veranstaltungen, Gespräche und Informationen.

Als Ergebnis desselben beschlossen die Beteiligten, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Organe, dass die Firma Naturwind als Projektentwickler, das Land M-V über die Landgesellschaft Leezen, die WEMAG AG und die 4 betroffenen Gemeinden sich zu je 25% an dem Windpark beteiligen und diesen dementsprechend auch gemeinsam entwickeln wollen.

Das Nähere ist den Anlagen zu entnehmen.

In den Gemeinden Sülstorf, Alt Zachun und Bandenitz ist der Grundsatzbeschluss bereits gefasst worden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Planungsstand zu dem Projekt "Kommunaler Windpark Westmecklenburg" zustimmend zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beauftragt die Bürgermeisterin die Gespräche fortzuführen, um eine umfassende gemeindliche und Bürgerbeteiligung (Gemeinde hält 6,25% am Unternehmen, Bürger werden über Genossenschaft beteiligt, lokaler Stromtarif) zu sichern, und das beabsichtigte Zielabweichungsverfahren ausdrücklich zu unterstützen, um den Bau des Windparks noch unter Geltung des derzeitigen EEG zu ermöglichen.

Den Gesellschaftsverträgen und den notariellen Angeboten wird inhaltlich zugestimmt. Über die Annahme des notariell beurkundeten Angebots zur Teilhabe und dessen Finanzierung entscheidet die Gemeindevertretung nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Vorliegen der Bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Beim derzeitigen Stand noch keine finanziellen Verpflichtungen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           -