Sitzung: 15.10.2013 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2013/HOL/392
Sach- und Rechtslage:
Von
Seiten der Regionalen Raumordnungsbehörde wurde die Errichtung eines Windparks
an den gemeinsamen Grenzen der Gemeinden Holthusen, Sülstorf, Alt Zachun und
Bandenitz als vorteilhaft eingestuft.
Dazu
gab es in den letzten Monaten vielfältige Veranstaltungen, Gespräche und
Informationen.
Als
Ergebnis desselben beschlossen die Beteiligten, vorbehaltlich der Zustimmung
ihrer Organe, dass die Firma Naturwind als Projektentwickler, das Land M-V über
die Landgesellschaft Leezen, die WEMAG AG und die 4 betroffenen Gemeinden sich
zu je 25% an dem Windpark beteiligen und diesen dementsprechend auch gemeinsam
entwickeln wollen.
Das
Nähere ist den Anlagen zu entnehmen.
In
den Gemeinden Sülstorf, Alt Zachun und Bandenitz ist der Grundsatzbeschluss
bereits gefasst worden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt den Planungsstand zu dem Projekt "Kommunaler
Windpark Westmecklenburg" zustimmend zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung
beauftragt die Bürgermeisterin die Gespräche fortzuführen, um eine umfassende
gemeindliche und Bürgerbeteiligung (Gemeinde hält 6,25% am Unternehmen, Bürger
werden über Genossenschaft beteiligt, lokaler Stromtarif) zu sichern, und das
beabsichtigte Zielabweichungsverfahren ausdrücklich zu unterstützen, um den Bau
des Windparks noch unter Geltung des derzeitigen EEG zu ermöglichen.
Den
Gesellschaftsverträgen und den notariellen Angeboten wird inhaltlich
zugestimmt. Über die Annahme des notariell beurkundeten Angebots zur Teilhabe
und dessen Finanzierung entscheidet die Gemeindevertretung nach Abstimmung mit
der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Vorliegen der
Bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Finanzielle Auswirkungen
Beim derzeitigen Stand noch keine finanziellen
Verpflichtungen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -