Sitzung: 15.10.2013 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/HOL/390
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 29.05.2013.
Die Bürgermeisterin unterliegt lt.
Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV
M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung wird nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Jahresrechnung 2011, die über– und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 und bestätigt die Entlastung
der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -