Sitzung: 30.09.2013 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2013/SCH/134
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V(KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich
bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 29.05.2013.
Der Bürgermeister unterliegt lt.
Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV
M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung ist in der Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2011, die über–
und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 und bestätigt die
Entlastung des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen
keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)