Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde beabsichtigt die Straßenbeleuchtung auf LED Leucht-Module umzurüsten. In der Gemeinde befinden sich 489 Leuchten. Eine Umrüstung ist mit 354,00 € je Modul veranschlagt.

Dies ergibt eine Umrüstungssumme i.H.v. 173.106,00 € und Planungskosten von 17.310,00 €. Für die Gesamtsumme i.H.v. 190.416,00 € wurden Fördermittel i.H.v. 50 % (95.208,00 €) beantragt.

Da es sich bei der Umrüstung um Instandhaltungsmaßnahmen (energetische Sanierung) handelt und im Haushalt 2013 nur noch 4.700,00 € zur Verfügung stehen sind die Kosten i.H.v. 190.416,00 € eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 50 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Deckung erfolgt aus liquiden Mitteln.

Die Maßnahme wird nur bei Ausreichung von Fördermitteln realisiert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung i.H.v. 190.416,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sach- und Rechtslage

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -