Sitzung: 23.09.2013 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/WIT/392
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde beabsichtigt die Straßenbeleuchtung
auf LED Leucht-Module umzurüsten. In der Gemeinde befinden sich 489 Leuchten.
Eine Umrüstung ist mit 354,00 € je Modul veranschlagt.
Dies ergibt eine Umrüstungssumme i.H.v.
173.106,00 € und Planungskosten von 17.310,00 €. Für die Gesamtsumme i.H.v.
190.416,00 € wurden Fördermittel i.H.v. 50 % (95.208,00 €) beantragt.
Da es sich bei der Umrüstung um
Instandhaltungsmaßnahmen (energetische Sanierung) handelt und im Haushalt 2013
nur noch 4.700,00 € zur Verfügung stehen sind die Kosten i.H.v. 190.416,00 €
eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 50 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Deckung erfolgt aus liquiden
Mitteln.
Die Maßnahme wird nur bei Ausreichung von
Fördermitteln realisiert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung i.H.v. 190.416,00 €.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -