Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Pampow hat am 05.12.2012 auf der Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des B - Plan 8 beschlossen.

Am 20.02.2013 wurde der Satzungsentwurf der 11. Änderung des B - Plan 8 beschlossen,

sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Entsprechen der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow wurde dies im Amtsblatt des Amtes Stralendorf

(Ausgabe 3/2013) bekanntgemacht.

In der Zeit vom 09.04.2013 bis 10.05.2013 wurde der Entwurf im Amt Stralendorf für jederman

zur Einsicht ausgelegt.  Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Behandlung eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8, 11. Änderung gemäß tabellarischer Zusammenstellung. Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Die Abwägung wird, wie tabellarisch dargestellt, beschlossen.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Satzung zur 11. Änderung des B-Planes Nr. 8.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung auszufertigen  und im Amtsblatt bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Gemeinde sind im Haushalt 2013 berücksichtigt. Der Vertrag beinhaltet Planungsleistungen in Höhe von 39.151,99 €.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10

Davon stimmberechtigt: 10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeister)