Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Dümmer hat in ihrer Sitzung am 08. April 2013 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Dümmer über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer „Pflegeheim Dümmer“  (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauBG) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst. Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (siehe Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Nach dem Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Dümmer über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer „Pflegeheim Dümmer“ in Kraft gesetzt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Pflegeheim Dümmer“ (nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB) für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer, bestehend aus Planzeichnung und dem Satzungstext als Satzung.

2.    Die Begründung wird gebilligt.

3.    Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Kosten trägt der Investor.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             9

Davon stimmberechtigt:                                        9

Ja-Stimmen:                                                        9

Nein-Stimmen:                                                     -

Stimmenenthaltungen:                                          -

Ungültige Stimmen:                                              -