Sitzung: 03.09.2013 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/DÜM/322
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
Dümmer hat in ihrer Sitzung am 08. April 2013 den Beschluss zur Aufstellung der
Satzung der Gemeinde Dümmer über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für
einen Teilbereich der Ortslage Dümmer „Pflegeheim Dümmer“ (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauBG) gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Das Verfahren wurde nach
den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst. Die gegebenen
Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer
zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (siehe
Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.
Nach dem
Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Dümmer über die Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer „Pflegeheim
Dümmer“ in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Pflegeheim Dümmer“ (nach § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB) für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer, bestehend
aus Planzeichnung und dem Satzungstext als Satzung.
2.
Die Begründung wird gebilligt.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten trägt der Investor.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -