Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Schossin beabsichtigt die Eröffnung einer Jugendfeuerwehr.

Interessierte Kinder und Jugendliche sollen unter der Leitung von Herrn Schwarzwald in der Jugendabteilung ausgebildet werden .

Das Brandschutzgesetz M –V  vom 11. Februar  2002  § 9 Abs. 3  und § 10 Abs. 4 regelt die Bedingungen.

Der Bestand der Jugendfeuerwehr ist der Unfallkasse zu melden . 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Schossin beschließt die Einrichtung der Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Jugendfeuerwehr Schossin ist beim Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust anzumelden. 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       4

Davon stimmberechtigt:                                                  4

Ja-Stimmen:                                                                  4

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0