Sitzung: 25.04.2002 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/SCH/033
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr
Schossin beabsichtigt die Eröffnung einer Jugendfeuerwehr.
Interessierte Kinder und
Jugendliche sollen unter der Leitung von Herrn Schwarzwald in der
Jugendabteilung ausgebildet werden .
Das Brandschutzgesetz M –V vom 11. Februar 2002 §
9 Abs. 3 und § 10 Abs. 4 regelt die
Bedingungen.
Der Bestand der Jugendfeuerwehr
ist der Unfallkasse zu melden .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schossin
beschließt die Einrichtung der Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Jugendfeuerwehr Schossin
ist beim Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust anzumelden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0