Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sach- und Rechtslage:

Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Warsow wird beabsichtigt, zwei neue Hydranten in die vorhandene Versorgungsleitung einzubauen. Dieses wird notwendig, da ein Hydrant (Schweriner Straße - Warsow) nur schwer zugänglich ist und der andere (Dorfstraße – Kothendorf) sich auf einer Privatfläche befindet.

 

Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Nach § 50 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden aus Mitteln des Deckungskreises Teilhaushalt 1 vorläufig gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für unvorhersehbare finanzielle Mehraufwendungen für den Hydranteneinbau in Warsow und Kothendorf i.H.v.1.600,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

1.600,00 € aus dem Deckungskreis

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)