Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.06.2013 die Verordnung über das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow beschlossen. Im § 2 der Verordnung wurde der Geltungsbereich entsprechend festgelegt. Im Nachgang der Beschlussfassung wurde festgestellt, dass das reetgedeckte und unter Denkmalschutz stehende Bauernhaus „Am Bach 1a“ nur ca. 100 m Luftlinie von der in Anlage 1 gekennzeichneten Verbotszone innerhalb entfernt ist. Gemäß Abs. 2 heißt es jedoch: „In einem Umkreis von 250 m von den genannten Schutzobjekten wird ein allgemein verbindliches Verbot angeordnet…“. Auch hier sollte der Umkreis von 250 m gewahrt werden. Die Anlage 1 soll dahingehend ergänzt werden, dass die Verbotszone in diesem Bereich erweitert und auch die Straßen mit den einzelnen Hausnummern in der Verordnung benannt werden. (Die Ergänzungen entnehmen Sie der beigefügten Anlage.)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Änderung der Verordnung über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)