Sitzung: 29.08.2013 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 2013/WAR/289
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.06.2013 die Verordnung über das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow beschlossen. Im § 2 der Verordnung wurde der Geltungsbereich entsprechend festgelegt. Im Nachgang der Beschlussfassung wurde festgestellt, dass das reetgedeckte und unter Denkmalschutz stehende Bauernhaus „Am Bach 1a“ nur ca. 100 m Luftlinie von der in Anlage 1 gekennzeichneten Verbotszone innerhalb entfernt ist. Gemäß Abs. 2 heißt es jedoch: „In einem Umkreis von 250 m von den genannten Schutzobjekten wird ein allgemein verbindliches Verbot angeordnet…“. Auch hier sollte der Umkreis von 250 m gewahrt werden. Die Anlage 1 soll dahingehend ergänzt werden, dass die Verbotszone in diesem Bereich erweitert und auch die Straßen mit den einzelnen Hausnummern in der Verordnung benannt werden. (Die Ergänzungen entnehmen Sie der beigefügten Anlage.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die vorliegende 1. Änderung der Verordnung über das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)