Sitzung: 30.07.2013 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/ZÜL/117
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag des Landkreises
Ludwigslust-Parchim hat auf seiner Sitzung am 14.03.2013 den Haushaltsplan
dieses Jahres beschlossen. Darin wurde u.a. die flächendeckende Entgelterhebung
des Landkreises für Winterdienstleistungen seiner Straßenmeistereien zugunsten
der Gemeinden auf den Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
beschlossen.
Entsprechend § 50 i.V.m. §§ 11 und 12
Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) obliegt
den Gemeinden die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes für alle
innerhalb der Ortsdurchfahrt gelegenen Straßen, einschließlich der
Kreisstraßen. Bisher wurden die Kosten für Winterdienstleistungen auf den
Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt nicht in Rechnung gestellt.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim
bietet nunmehr den Gemeinden, beginnend mit der Winterperiode 2013/14, die
entgeltpflichtige Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen
innerhalb der Ortsdurchfahrten an (Vereinbarung siehe Anlage).
Der Kostenersatz der Abrechnung wird
mit 4,15 Euro pro Kilometer OD-Länge bei Durchführung des Streudienstes für
beide Fahrspuren berechnet.
Die Vereinbarung gilt vom 01.10.2013
bis 30.09.2014 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Vereinbarung
nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen
zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.
Die Rücksendung der Vereinbarung hat
bis spätestens 01.07.2013 zu erfolgen. Für Gemeinden, die keine Vereinbarung
mit dem Landkreis abschließen, können ab der Winterdienstperiode 2013/14 keine
Winterdienstleistungen mehr durchgeführt werden.
Auf Grund der Fristsetzung für die
Rückantwort an den Landkreis, wurde durch Eilentscheidung des Bürgermeisters,
die Vereinbarung bereits unterzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt rückwirkend die vorliegende Vereinbarung mit dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Berechnung von Entgelten für die Durchführung
von Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen innerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Gemeinde Zülow.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel werden im Haushalt
berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -