Sitzung: 27.06.2013 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2013/WAR/286
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) (Alte
Fassung) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgende Jahres zu beschließen und
gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert
die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen
aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die
Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung
erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 29.05.2013. Die
Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das
Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der
Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Warsow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die
Jahresrechnung 2011, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2011 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -