Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sach- und Rechtslage:

In der Vergangenheit wurden in der Gemeinde Warsow häufiger Ausnahmegenehmigung zum Abrennen von Feuerwerkskörpern u.a. bei verschiedenen Veranstaltungen, genehmigt. Durch die Gemeinde und auch Anwohner wurden erhebliche Bedenken geäußert. In unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Anlagen die besonders brandempfindlich sind u.a. Kirche sowie Reetgedeckte Häuser, kann die zuständige Behörde (Gemeinde) im Einzelfall oder allgemein anordnen, das pyrotechnische Gegenstände in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden nicht abgebrannt werden dürfen.

 

Zur vorbeugenden Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie Schäden an kommunalem und privatem Eigentum wird beabsichtigt, beiliegenden Verordnung über das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow zu beschließen. Die betroffenen Gebiete wurden entsprechend gekennzeichnet (Siehe Anlage 1 bis 3).

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Verordnung über das Verbot zum Verbbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   2         

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -