Sitzung: 27.06.2013 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 2013/WAR/287
Sach- und Rechtslage:
In der Vergangenheit wurden in
der Gemeinde Warsow häufiger Ausnahmegenehmigung zum Abrennen von
Feuerwerkskörpern u.a. bei verschiedenen Veranstaltungen, genehmigt. Durch die
Gemeinde und auch Anwohner wurden erhebliche Bedenken geäußert. In
unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Anlagen die besonders brandempfindlich
sind u.a. Kirche sowie Reetgedeckte Häuser, kann die zuständige Behörde (Gemeinde) im Einzelfall oder allgemein anordnen, das
pyrotechnische Gegenstände in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen
von Gemeinden nicht abgebrannt werden dürfen.
Zur vorbeugenden Abwendung von
Gefahren für Leben und Gesundheit sowie Schäden an kommunalem und privatem
Eigentum wird beabsichtigt, beiliegenden Verordnung über das Verbot zum
Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow zu beschließen. Die
betroffenen Gebiete wurden entsprechend gekennzeichnet (Siehe Anlage 1 bis 3).
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Verordnung über das Verbot zum
Verbbrennen von Feuerwerkskörpern in der Gemeinde Warsow.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -