Sitzung: 27.06.2013 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/WAR/285
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow stellt den Bebauungsplan Nr.
3 für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow auf. Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens wurden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Es liegen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vor. Von der
Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet.
Es ergeben sich:
-
Zu
berücksichtigende,
-
Teilweise zu
berücksichtigende und
-
Nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
Diese sind in der weiteren Planbearbeitung
entsprechen zu beachten.
Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:
-
die
Anforderungen zur Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
-
die
Anforderungen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers,
-
die
Anforderungen in Bezug auf Leitungen,
-
die
Anforderungen in Bezug auf Hinweise zu Bergbaubewilligungen.
Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der
Belange in Plan und Begründung werden die Unterlagen für das weitere
Beteiligungsverfahren bestimmt.
Die Grundzüge des Vorentwurfs ändern sich somit
nicht.
Die Flächen des Plangeltungsbereiches des
Bebauungsplanes bleiben hinter den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes für
diesen Bereich zurück.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Behandlung
eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 für
das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow gemäß tabellarischer
Zusammenstellung. Es ergeben sich:
-
zu berücksichtigende,
-
teilweise zu berücksichtigende,
-
nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die
Abwägung wird, wie tabellarisch dargestellt, beschlossen.
- Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem
Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf werden die Entwürfe der Planzeichnung
und der Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Gemäß
§ 2a BauGB ist der Begründung zum Bebauungsplan ein Umweltbericht
beizufügen. Innerhalb des Umweltberichtes ist eine Prüfung der
Umweltbelange mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
durchzuführen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden gebilligt
und für die Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -