Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow stellt den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow auf. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

Es liegen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet.

Es ergeben sich:

-       Zu berücksichtigende,

-       Teilweise zu berücksichtigende und

-       Nicht zu berücksichtigende

Anregungen und Stellungnahmen.

Diese sind in der weiteren Planbearbeitung entsprechen zu beachten.

Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:

-       die Anforderungen zur Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

-       die Anforderungen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers,

-       die Anforderungen in Bezug auf Leitungen,

-       die Anforderungen in Bezug auf Hinweise zu Bergbaubewilligungen.

Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der Belange in Plan und Begründung werden die Unterlagen für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.

Die Grundzüge des Vorentwurfs ändern sich somit nicht.

Die Flächen des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes bleiben hinter den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich zurück.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Behandlung eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow gemäß tabellarischer Zusammenstellung. Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Die Abwägung wird, wie tabellarisch dargestellt, beschlossen.

  1. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf werden die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Gemäß § 2a BauGB ist der Begründung zum Bebauungsplan ein Umweltbericht beizufügen. Innerhalb des Umweltberichtes ist eine Prüfung der Umweltbelange mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz durchzuführen.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden gebilligt und für die Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -