Sitzung: 27.06.2013 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2013/WAR/284
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow stellt die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes auf, um planungsrechtliche Voraussetzungen für den
Bebauungsplan Nr. 3 zu schaffen. Die Flächen werden teils als Wohnbaufläche,
teils als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ergeben sich
Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und von Nachbargemeinden. Von
der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende,
-
teilweise zu
berücksichtigende und
-
nicht zu
berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
Die Planunterlagen sind um die entsprechenden
Erkenntnisse zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Warsow
behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden
(§ 2 Abs. 1 BauGB). Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und
Anregungen, die
-
zu berücksichtigen sind,
-
teilweise zu berücksichtigen sind,
-
nicht zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis der
Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen
entsprechend angepasst.
2. Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Warsow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
inklusive Umweltbericht der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Warsow für das weitere Beteiligungsverfahren.
3. Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach
Einschätzung der Gemeinde Warsow wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
4. Die Beteiligung von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung
benachrichtigt werden.
5. In der Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,
wenn die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht
von Bedeutung ist.
6. Die Planung ist mit
den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -