Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 3 zu schaffen. Die Flächen werden teils als Wohnbaufläche, teils als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von Nachbargemeinden.  Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet.

Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende

Anregungen und Stellungnahmen.

Die Planunterlagen sind um die entsprechenden Erkenntnisse zu ergänzen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeinde Warsow behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-          zu berücksichtigen sind,

-          teilweise zu berücksichtigen sind,

-          nicht zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

2.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow für das weitere Beteiligungsverfahren.

3.     Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Warsow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.     Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 

5.     In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.     Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -