Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2002 forderte die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust die Gemeinde Klein Rogahn auf, eine überarbeitete Hundesteuersatzung vorzulegen. In Anlehnung an die Hundehalterverordnung M/V und die Musterhundesteuersatzung des Innenministeriums aus dem Jahre 1996 ist eine neue Hundesteuersatzung erarbeitet worden, in der jedoch auf Wunsch des Bürgermeisters und seines 1.Stellvertreters Änderungen vorgenommen wurden. Da jede Satzung, welche von der Mustersatzung des Innenministeriums abweicht, genehmigungspflichtig ist, so nahm die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust mit Schreiben vom 02.05.2002 zu der neuen Hundersteuersatzung Stellung machte erhebliche rechtliche Zweifel geltend. Das nähere ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hundesteuersatzung mit den auf der Sitzung angesprochenen Änderungen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0