Sitzung: 14.05.2002 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/ROG/060
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28.01.2002
forderte die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust die
Gemeinde Klein Rogahn auf, eine überarbeitete Hundesteuersatzung vorzulegen. In
Anlehnung an die Hundehalterverordnung M/V und die Musterhundesteuersatzung des
Innenministeriums aus dem Jahre 1996 ist eine neue Hundesteuersatzung
erarbeitet worden, in der jedoch auf Wunsch des Bürgermeisters und seines
1.Stellvertreters Änderungen vorgenommen wurden. Da jede Satzung, welche von
der Mustersatzung des Innenministeriums abweicht, genehmigungspflichtig ist, so
nahm die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust mit Schreiben
vom 02.05.2002 zu der neuen Hundersteuersatzung Stellung machte erhebliche
rechtliche Zweifel geltend. Das nähere ist der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hundesteuersatzung mit
den auf der Sitzung angesprochenen Änderungen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0