Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach Eingang aller WEMAG – Rechnungen für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung weist die Haushaltsstelle 1.67000.54000 einen Sollbetrag von 9.980,66 € auf. Diesem Sollbetrag steht die geplante Summe von 8.500,00 € gegenüber.

Für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung sind demzufolge 1.480,66 € zum Ausgleich der Haushaltsstelle notwendig. Der Ansatz für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung (Haushaltsstelle 1.67000.54000) beträgt 3.000,00 €. Zur Zeit bewegen wir uns in einem Soll von 3.838,79 €, dies sind 838,79 € über dem geplanten Ansatz. Da es abzusehen ist, daß noch weitere Reparaturarbeiten folgen ist zusätzlich eine Summe von 1.000,00 € einzustellen. Für die Haushaltsstelle Bewirtschaftung sind demzufolge 1.480,66 € und für die Haushaltsstelle Unterhaltung 1.838,79 €, gesamt 3.319,45 €, einzustellen. Diese Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgaben dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreter beschließen entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßigen Ausgaben zum Ausgleich der Haushaltsstellen in Höhe von 3.319,45 €.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0