Sitzung: 25.04.2013 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2013/SCH/131
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin hat seit 1990 ihre
Entwicklung dem Umstand angepasst, dass es sich um ein Gutsdorf mit altem
Baubestand am Rande eines Niedermoorgebietes an der Sude handelt.
Der
Landschaftsraum ist weitestgehend nicht zerschnitten und stellt ein wichtiges
Rückzugsgebiet für den Naturhaushalt dar. An allererster Stelle stand das Ziel,
den Charakter und den Wert dieses Gebietes zu erhalten und grundsätzlich zu
schützen. So ist es folgerichtig geschehen, dass Schossin als eins der ersten
Dörfer mit der „Dorferneuerung“ begonnen hat. Der Flächennutzungsplan der
Gemeinde dokumentiert ausführlich den Wert und die Einmaligkeit des
Niedermoorgebietes Sude-Becken und orientiert daran die Bedeutung und
Entwicklung des Ortes.
In den vergangenen Jahren war die Gemeinde
bereits zweimal mit Großvorhaben konfrontiert und in die Planungsverfahren
umfassend eingebunden. In beiden Fällen ist es gelungen, negative Effekte auf
unseren Lebensraum abzuwenden.
Derzeit werden in der Region Windkorridore für
die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. Auch für das Schossiner Becken
wird ein Gebiet benannt. Windkraftanlagen würden dieses schützenswerte Gebiet
total zerstören.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
lehnt aus den benannten Gründen grundsätzlich die Errichtung von
Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet ab. Im Rahmen landesplanerischen
Vorgehens ist es erforderlich, derartig schützenswerte Gebiete in ihrer
Ursprünglichkeit und Landschaftsschönheit zu erhalten.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0