Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin hat seit 1990 ihre Entwicklung dem Umstand angepasst, dass es sich um ein Gutsdorf mit altem Baubestand am Rande eines Niedermoorgebietes an der Sude handelt.

Der  Landschaftsraum ist weitestgehend nicht zerschnitten und stellt ein wichtiges Rückzugsgebiet für den Naturhaushalt dar. An allererster Stelle stand das Ziel, den Charakter und den Wert dieses Gebietes zu erhalten und grundsätzlich zu schützen. So ist es folgerichtig geschehen, dass Schossin als eins der ersten Dörfer mit der „Dorferneuerung“ begonnen hat. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde dokumentiert ausführlich den Wert und die Einmaligkeit des Niedermoorgebietes Sude-Becken und orientiert daran die Bedeutung und Entwicklung des Ortes.

In den vergangenen Jahren war die Gemeinde bereits zweimal mit Großvorhaben konfrontiert und in die Planungsverfahren umfassend eingebunden. In beiden Fällen ist es gelungen, negative Effekte auf unseren Lebensraum abzuwenden.

Derzeit werden in der Region Windkorridore für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. Auch für das Schossiner Becken wird ein Gebiet benannt. Windkraftanlagen würden dieses schützenswerte Gebiet total zerstören.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung lehnt aus den benannten Gründen grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet ab. Im Rahmen landesplanerischen Vorgehens ist es erforderlich, derartig schützenswerte Gebiete in ihrer Ursprünglichkeit und Landschaftsschönheit zu erhalten. 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0