Sitzung: 25.04.2013 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2013/SCH/129
Sach- und Rechtslage:
Durch den Präsidenten des Landgerichts
Schwerin wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die
Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu beginnen. Schöffen sind als
ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt
Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.
Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) stellen die Gemeinde dazu in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Zahl
der benötigen Schöffen und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom
Präsidenten des Landgerichtes festgelegt.
Für die Gemeinde Schossin ist für die
Wahl der Erwachsenen Hauptschöffen 1 Vorschlag einzubringen.
Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3)
GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der
Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Die Wahl der Schöffen für das
Amtsgericht und das Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste
für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den
einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die
vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2014
bis 31.12.2018
ohne Änderungen / mit Ergänzungen.
(nicht zutreffendes bitte streichen)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0