Sitzung: 24.04.2013 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2013/STR/447
Sach- und Rechtslage:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.8
"Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf" der Gemeinde
Stralendorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und
zum Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie sowie dessen
Einspeisung in das öffentliche Stromnetz, auf einer Fläche von ca. 11,35 ha
östlich der Gemeinde Stralendorf, südlich der Kreisstraße K 62, auf dem
Flurstück 47 der Gemarkung Stralendorf, Flur 3 geschaffen werden.
Das Planaufstellungsverfahren ist gemäß den
Anforderungen des Baugesetzbuches korrekt durchgeführt worden. Die Behörden,
Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit hatten Gelegenheit zur Beteiligung. Vom
11.03.2013 bis einschließlich 12.04.2013 erfolgte entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB
die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 "
Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf ". Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wurden mit Schreiben vom 11.02.2013 die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sowie nach § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung
unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.
Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung gab es
keine Anregungen und Hinweise von Bürgern.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden sowie deren Behandlung wurden in der Abwägung
dargelegt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Abwägung flossen Anregungen und
Hinweise in die Satzungsfassung des Bebauungsplans Nr. 8 ein.
Das Verfahren endet mit dem Abwägungs- und
Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Stralendorf beschließt:
1.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB,der berührten
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB und der
Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf
des Bebauungsplans Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“,
Gemeinde Stralendorf, Landkreis Ludwigslust- Parchim für das Gebiet des
Flurstückes 47 der Flur 3 in der Gemarkung Stralendorf wurden durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf entsprechend der in Anlage 1
aufgeführten Abwägungsunterlage geprüft und berücksichtigt.
Das Amt Stralendorf
wird beauftragt, die betroffene Öffentlichkeit, die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Anregungen und Bedenken
geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Die Abwägung wird
beschlossen.
2.
Auf Grund § 5 Abs.1 der Kommunalverfassung (KV M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2020-8,
S. 777) und des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 vom 22.07.2011 (BGB. I S. 1509)
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplans
Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ bestehend aus der
Planzeichnung Teil A und dem Text - Teil B als Satzung (s. Anlage 2).
3.
Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird
gebilligt (s. Anlage 3).
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan
Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ der Gemeinde
Stralendorf als Satzung auszufertigen sowie den Bebauungsplan durch ortsübliche
Bekanntmachung entsprechend § 10 BauGB in Kraft zu setzen.
Bei der Bekanntmachung
ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung einschließlich des
Umweltberichts sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt die Satzung des
Bebauungsplanes gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V nach Ausfertigung und Bekanntmachung
bei der Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) des Landkreises Ludwigslust- Parchim
anzuzeigen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0