Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sach- und Rechtslage:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.8 "Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf" der Gemeinde Stralendorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie sowie dessen Einspeisung in das öffentliche Stromnetz, auf einer Fläche von ca. 11,35 ha östlich der Gemeinde Stralendorf, südlich der Kreisstraße K 62, auf dem Flurstück 47 der Gemarkung Stralendorf, Flur 3 geschaffen werden.

 

Das Planaufstellungsverfahren ist gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuches korrekt durchgeführt worden. Die Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit hatten Gelegenheit zur Beteiligung. Vom 11.03.2013 bis einschließlich 12.04.2013 erfolgte entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 " Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf ". Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 11.02.2013 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie nach § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung gab es keine Anregungen und Hinweise von Bürgern.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie deren Behandlung wurden in der Abwägung dargelegt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Abwägung flossen Anregungen und Hinweise in die Satzungsfassung des Bebauungsplans Nr. 8 ein.

 

Das Verfahren endet mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt:

 

1.     Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB,der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB und der Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“, Gemeinde Stralendorf, Landkreis Ludwigslust- Parchim für das Gebiet des Flurstückes 47 der Flur 3 in der Gemarkung Stralendorf wurden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsunterlage geprüft und berücksichtigt.

 

Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die betroffene Öffentlichkeit, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Anregungen und Bedenken geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Abwägung wird beschlossen.

 

2.     Auf Grund § 5 Abs.1 der Kommunalverfassung (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2020-8, S. 777) und des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 vom 22.07.2011 (BGB. I S. 1509) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplans Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text - Teil B als Satzung (s. Anlage 2).

 

3.     Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr.: 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ der Gemeinde Stralendorf als Satzung auszufertigen sowie den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung entsprechend § 10 BauGB in Kraft zu setzen.

 

Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt die Satzung des Bebauungsplanes gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V nach Ausfertigung und Bekanntmachung bei der Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) des Landkreises Ludwigslust- Parchim anzuzeigen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0