Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Durch den Sportverein
Warsow wurde für o.g. Gebäude im
Bauordnungsamt Ludwigslust
eine Baugenehmigung beantragt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde von der
unteren Forstbehörde auf Grund
eines ungenügenden Waldabstandes die Eintragung einer Grunddienstbarkeit
gefordert entsprechend dem als Anlage beigefügtem Muster.
Um die Aktivitäten um den Bau
des Sportplatzes und seiner Nebenwirkungen nicht zu
gefährden ist dieser Antrag
notwendig .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
bestätigt den Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit
für das Flurstück 432/2 der Flur 1 der Gemarkung Warsow und
ermächtigt die Stellver-
tretenden Bürgermeister Herrn
Evers und Frau Engelhardt zur Leistung entsprechender
Unterschriften.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0