Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Durch den Sportverein Warsow  wurde für o.g. Gebäude im Bauordnungsamt Ludwigslust

eine Baugenehmigung beantragt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde von der

unteren Forstbehörde auf Grund eines ungenügenden Waldabstandes die Eintragung einer Grunddienstbarkeit gefordert entsprechend dem als Anlage beigefügtem Muster.

Um die Aktivitäten um den Bau des Sportplatzes und seiner Nebenwirkungen nicht zu

gefährden ist dieser Antrag notwendig .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit

für das Flurstück 432/2  der Flur 1 der Gemarkung Warsow und ermächtigt die Stellver-

tretenden Bürgermeister Herrn Evers und Frau Engelhardt zur Leistung entsprechender

Unterschriften.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        2

Ungültige Stimmen:                                            0