Sitzung: 07.05.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/084
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.
In der
Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 26.03.2002 wurden ab 01.04.2002
neue Regelkosten festgesetzt.
Siehe Anlage 1.
Auf dieser Grundlage ist die Gebühr für die Betreuung in der Kita-Satzung anzupassen.
Es wurden folgende wichtige
Änderungen gegenüber der alten Satzung vorgenommen:
§ 1 => Umformulierung
§ 4 (5) => neu
§ 4 (7) => neu
§ 4 (8) => neu
§ 8 => neu
Die zu
beschließende Satzung liegt als Anlage 2 bei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die
Kindertagesbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0