Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.

In der Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 26.03.2002 wurden ab 01.04.2002

neue Regelkosten festgesetzt. Siehe Anlage 1.

Auf dieser Grundlage ist die Gebühr für die Betreuung in der Kita-Satzung anzupassen.

 

Es wurden folgende wichtige Änderungen gegenüber der alten Satzung vorgenommen:

 

§ 1       =>        Umformulierung

§ 4 (5)   =>        neu

§ 4 (7)   =>        neu

§ 4 (8)   =>        neu

§ 8       =>        neu

 

Die zu beschließende Satzung liegt als Anlage 2 bei.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0