Sitzung: 07.05.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/086
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach Eingang aller WEMAG – Rechnungen für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung ist ein Sollbetrag von 12.316,36 € in der Haushaltsstelle 1.67000.54000 entstanden. Die geplante Summe für diese Haushaltsstelle beträgt 11.000 €, daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 1.316,36 €, der ausgeglichen werden muß.
Diese Kosten stellen eine
überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen werden als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach-
und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe zum Ausgleich der Haushaltsstelle von
1.316,36 €.
Die überplanmäßige Ausgabe wird aus der
allgemeinen Rücklage beglichen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0