Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach Eingang aller WEMAG – Rechnungen für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung ist ein Sollbetrag von 12.316,36 € in der Haushaltsstelle 1.67000.54000 entstanden. Die geplante Summe für diese Haushaltsstelle beträgt 11.000 €, daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 1.316,36 €, der ausgeglichen werden muß.

Diese Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe zum Ausgleich der Haushaltsstelle von 1.316,36 €.

 

Die überplanmäßige Ausgabe wird aus der allgemeinen Rücklage beglichen.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0