Sitzung: 07.05.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/082
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Lübesse hat eine
Abrundungssatzung erarbeitet, nach dem BauGB ist sie verpflichtet diese mit den
Nachbargemeinden abzustimmen.
In der vorliegenden Satzung
geht es darum klare Vorgaben für die Bebauung , die Nutzung und den
Immissionsschutz zu formulieren.
Das uns vorgelegte
Satzungsexemplar wird zur Gemeindevertretersitzung erläutert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt
ihr Einvernehmen zum vorgelegten Satzungsentwurf und der Begründung .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0