Sitzung: 08.04.2013 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2013/DÜM/319
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Dümmer ist an der Welziner Straße
im Ortsteil Dümmer ein Pflegeheim ansässig. Um die geplante Erweiterung des
Pflegeheims zu ermöglichen, ist die Schaffung von Baurecht mittels einer
Innenbereichssatzung notwendig.
Die Gemeinde Dümmer hat in ihrer Sitzung der
Gemeindevertreter im Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Um eine ganzheitliche Betrachtung der Bebauung
vorzunehmen, umfasst die Fläche der Innenbereichssatzung das komplette
Grundstück Welziner Straße 1 mit der bereits bebauten Fläche als
Klarstellungsfläche, der Fläche für die geplante Bebauung als Ergänzungsfläche
sowie weiterhin Grünflächen.
Es werden die erforderlichen Festsetzungen
getroffen und der erforderliche Ausgleichs- und Ersatzumfang geregelt.
Das Aufstellungsverfahren ist nun mit der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchzuführen (in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer fasst den
Beschluss über den Entwurf der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung) für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer an der Welziner
Straße "Pflegeheim Dümmer", bestehend aus Satzung,
Verfahrensvermerken, Plan mit Geltungsbereich und Begründung.
2.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.
3.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der
Satzung zur Klarstellung und Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage
Dümmer für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5.
Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden
abzustimmen.
6.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt,
dass vor Beschluss über die Satzung, spätestens zum Abwägungsbeschluss die
erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen, die in der Satzung festgesetzt
sind, durch Baulast bzw. Grunddienstbarkeit zu sichern sind. Gleichermaßen sind
die Anforderungen an Ausgleichs- und Ersatzzahlungen zu sichern, so dass die
Maßnahmen auch durchgeführt werden. Die konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme
ist im Zuge des Beteiligungsverfahrens mit dem Entwurf abzustimmen.
7.
In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist
darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung nach § 4a
Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
8.
Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung einer Satzung ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0